Batterien ZL 13
- Artikel-Nr.: 099-BA-2
im 12er Spender (0,60 € / Stück)
Zink-Luft-Batterien zur Stromversorgung Ihres Hörsystems.
Spannung: 1,4 V
Kapazität: 310 mAh
Farbcode: Orange
Sontiges: quecksilberfrei
Die Lebensdauer der Batterien ist abhängig von der Verstärkung sowie der Tragedauer des Hörsystems. Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem Gromke Hörzentrum.
Ein Siegel auf der Batterie verschließt die Luftlöcher und verhindert die Stromerzeugung bis zum Einsatz im Hörsystem.
Entfernen Sie das Siegel erst kurz vor Verwendung der Batterie und warten Sie einen kurzen Moment, bevor Sie die Batterie in die Batterielade Ihres Hörsystems einsetzen, da die Batterie eine kurze Aktivierungsphase benötigt, um die benötigte Spannung aufzubauen.
Ist der chemische Prozess in der Batterie in Gang gesetzt, kann dieser nicht mehr gestoppt werden. Auch ein erneutes Versiegeln hat keine Wirkung.
Lagern Sie die Batterien trocken und bei Raumtemperatur.
Bewahren Sie die Batterien möglichst nicht lose in der Tasche auf, den dies kann zu einem Kurzschluss durch metallische Gegenstände und somit zur sofortigen Entladung der Batterie führen. Schützen Sie die Batterien vor Hitze und Kälte, offenem Feuer und lagern Sie sie unzugänglich für Kinder. Bei versehentlichem Verschlucken konsultieren Sie bitte sofort einen Arzt.
Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen. Sie können ihre gebrauchten Batterien auch gerne bei uns im Geschäfft abgeben.
Hinweis gemäß § 18 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren Entsorgung von Batterien Die Rücknahme von Batterien erfolgt nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG). Der Endverbraucher ist gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien den entsprechenden Recycling-/Rücknahmestellen zuzuführen. Anwendungsbereiche Dieses Entsorgungsgesetz gilt für alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Es gilt auch für Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind. Wie erkenne ich entsorgungspflichtige Batterien? Entsorgungspflichtige Batterien erkennen Sie an der durchgekreuzten Mülltonne. Produkte die mit der durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet sind, dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Wo kann ich meine Batterien abgeben? Batterien können überall dort unentgeltlich zurückgegeben werden, wo diese verkauft werden. So können Sie diese z. B. auf dem Postweg an unsere Zentrale senden. Sie können Ihre Batterien auch in einer unserer Filialen abgeben. Hinweis nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BattG Eine auf Batterien gegebenenfalls aufgebrachte Kennzeichnung ("Hg", "Cd", "Pb") weist darauf hin, dass die Batterie den Wert von 0,0005 Masseprozent Quecksilber ("Hg"), den Wert von 0,002 Masseprozent Cadmium ("Cd") und/oder den Wert von 0,004 Masseprozent Blei ("Pb") überschreitet.